{"id":3976,"date":"2025-09-29T14:21:49","date_gmt":"2025-09-29T14:21:49","guid":{"rendered":"https:\/\/bavarian-nordic.dev.grm.digital\/de-DE\/?page_id=3976"},"modified":"2025-09-29T14:26:39","modified_gmt":"2025-09-29T14:26:39","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bavarian-nordic.dev.grm.digital\/es-ES\/allgemeine-geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<section class=\"bn-article-richtext pt-4 pt-md-8 \">\n  <div class=\"container \">\n    <h1 class=\"contentTitle\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<div class=\"textContentAreaWide\">\n<p><strong>1. Geltungsbereich <\/strong><br \/>\nDiese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (\u201eAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\u201c) sind anwendbar auf alle Verk\u00e4ufe von Rabipur\u00ae und\/oder Encepur\u00ae Impfstoffen (\u201eProdukte\u201c) von Bavarian Nordic Switzerland AG, CHE-259.519.429, Grafenauweg 8, 6301 Zug, Schweiz (\u201eBN\u201c) an Kunden von BN (\u201eKunde\u201c), sofern der Verkauf der Produkte nicht Gegenstand eines separaten, schriftlichen und unterzeichneten Verkaufsvertrags zwischen BN und dem Kunden ist.<\/p>\n<p>Wenn der Kunde Produkte bei BN bestellt und die Bestellung von BN angenommen wird, akzeptiert der Kunde ausdr\u00fccklich, dass auf die Bestellung und den Verkauf diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (jeder einzelne Kaufvertrag zusammen mit diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ein \u201eKaufvertrag\u201c) anwendbar sind. Wird die Bestellung von BN angenommen, ist das Datum des Inkrafttretens des Kaufvertrags das Datum, an welchem der Kunde die Bestellung gemacht hat (\u201eDatum des Inkrafttretens\u201c).<\/p>\n<p>BN und Kunde werden im Folgenden jeweils als \u201ePartei\u201c und gemeinsam als \u201eParteien\u201c bezeichnet.<\/p>\n<p><strong>2. Bestellungen <\/strong><br \/>\nDer Kunde erteilt BN eine formelle Bestellung f\u00fcr eine bestimmte Produktmenge (die \u201eBestellung\u201c). Jede vom Kunden an BN \u00fcbermittelte Bestellung muss schriftlich erfolgen und mindestens die Produktbeschreibung, Produktcode, Quantit\u00e4t, Bestelladresse sowie Liefer- und Rechnungsadresse falls abweichend von der Bestelladresse, enthalten.<\/p>\n<p>BN kann eine Bestellung nach eigenem Ermessen annehmen oder ohne Angabe von Gr\u00fcnden ablehnen.<\/p>\n<p>Jeder einzelne Kaufvertrag kommt erst mit Zustimmung durch BN zustande, d.h. insbesondere durch explizite Annahme der Bestellung (oder einer anderen Anfrage, die nicht als Bestellung qualifiziert) oder durch Lieferung der bestellten Produkte.<\/p>\n<p><strong>3. Preis und Zahlungen <\/strong><br \/>\nDer Kunde zahlt die vereinbarten Dosispreise f\u00fcr die bei BN bestellten Produkte.<\/p>\n<p>BN wird dem Kunden die Produkte am Tag der Lieferung der Produkte an den Kunden in Rechnung stellen. Rechnungen sind innerhalb von dreissig (30) Kalendertagen ab dem auf der Rechnung angegebenen Ausstellungsdatum zahlbar.<\/p>\n<p>Alle Zahlungen im Rahmen des Kaufvertrags erfolgen per \u00dcberweisung und in CHF auf ein Bankkonto, das der anderen Partei von Zeit zu Zeit schriftlich mitgeteilt wird. Alle Rechnungen, die gem\u00e4ss dem Kaufvertrag ausgestellt werden, werden in CHF ausgestellt.<\/p>\n<p>Wenn eine Partei am F\u00e4lligkeitstag keine Zahlung im Rahmen des Kaufvertrags an die andere Partei leistet und die Zahlung zwischen den Parteien unbeschadet anderer dem Zahlungsempf\u00e4nger zur Verf\u00fcgung stehender Rechte oder Rechtsmittel nicht streitig ist, ist der Zahlungsempf\u00e4nger berechtigt, dem Zahlungsleistenden Zinsen (sowohl vor als auch nach einem Urteil) auf den nicht gezahlten Betrag in H\u00f6he von 5% p.a. pro Verzugstag zu berechnen, bis die vollst\u00e4ndige Zahlung erfolgt ist, unbeschadet des Rechts von BN, am F\u00e4lligkeitstag eine Zahlung zu erhalten.<\/p>\n<p>Der Kunde ist weder berechtigt, Gegenanspr\u00fcche gegen BN mit Forderungen von BN zu verrechnen, noch hat der Kunde das Recht, einen Teil der Zahlung wegen Gegenforderungen jeglicher Art zur\u00fcckzuhalten.<\/p>\n<p><strong>4. Steuern <\/strong><br \/>\nSoweit keine Mehrwertsteuer separat ausgewiesen ist, verstehen sich alle Zahlungen, die gegen\u00fcber BN gem\u00e4ss den Bestimmungen des Kaufvertrags zu leisten sind, netto exklusive Mehrwertsteuer. Der Zahlungspflichtige zahlt dem Zahlungsempf\u00e4nger zus\u00e4tzlich zu diesen Zahlungen jegliche gesetzlich vom Zahlungsempf\u00e4nger gegen\u00fcber den Steuerbeh\u00f6rden auf den unter dem Kaufvertrag erbrachten Leistungen geschuldete Mehrwertsteuer oder vergleichbare Steuern gegen Ausstellung einer Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>Alle Betr\u00e4ge, die im Rahmen des Kaufvertrags an eine der Parteien zu zahlen sind, werden ohne Abzug von Steuern, Abgaben oder anderen Betr\u00e4gen gezahlt, sofern nach geltendem Recht nichts anderes erforderlich ist. Wenn der Zahlungspflichtige dazu verpflichtet ist, Betr\u00e4ge von an den Zahlungsempf\u00e4nger zu zahlenden Zahlungen zur\u00fcckzuhalten, ergreifen die Parteien alle angemessenen Schritte, um alle derartigen Handlungen und Dinge zu tun und alle Urkunden und Dokumente zu unterzeichnen, die es ihnen erm\u00f6glichen, von einer anwendbaren Doppelbesteuerungsvereinbarung Gebrauch zu machen, um den Quellensteuersatz oder \u00e4hnliche Steuern zu senken, mit dem Ziel, die f\u00e4lligen Betr\u00e4ge unter Abzug eines erm\u00e4ssigten Quellensteuersatzes oder auf Bruttobasis zu zahlen.<\/p>\n<p><strong>5. Lieferung <\/strong><br \/>\nDie Produkte werden von BN an Grossh\u00e4ndler verzollt (DDP &#8211; Incoterms 2020) an die vereinbarte Lieferadresse geliefert. F\u00fcr medizinisches Fachpersonal und juristische Personen, welche medizinisches Fachpersonal besch\u00e4ftigt, ist die Lieferung nicht im Preis inbegriffen und BN wird f\u00fcr Bestellungen mit einem Bestellwert unter CHF 700 eine Liefergeb\u00fchr von CHF 29 verlangen. Bestellungen die vor 12 Uhr mittags eingegangen sind werden binnen 24 Stunden ausgeliefert, Bestellungen die nach 12 Uhr mittags eingegangen sind werden innerhalb von 48 Stunden ausgeliefert.<\/p>\n<p><strong>6. Produktverpackung und Kennzeichnung <\/strong><br \/>\nDie Produkte werden gem\u00e4ss (i) den Bestimmungen einer allf\u00e4llig separat abgeschlossenen Qualit\u00e4tsvereinbarung, (ii) den Spezifikationen und (iii) den im Land des Kunden geltenden Gesetzen und Vorschriften verpackt und gekennzeichnet. Die Produkte d\u00fcrfen nur in der unver\u00e4nderten Originalverpackung angeboten, verkauft oder geliefert werden.<\/p>\n<p><strong>7. Verkauf von Produkten <\/strong><br \/>\nDer Kunde wird die Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko verkaufen. Der Kunde legt den Preis, zu dem er die Produkte an Kunden verkauft, nach eigenem Ermessen fest, sofern die Anforderungen der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rden und die geltenden Gesetze eingehalten werden.<\/p>\n<p>Der Kunde unternimmt auf eigene Kosten:<\/p>\n<p>(i) Verkauf und Handhabung der Produkte in \u00dcbereinstimmung mit dem Kaufvertrag, allen zwischen den Parteien separat vereinbarten Qualit\u00e4tsvereinbarungen und\/oder Qualit\u00e4tsverfahren und in einer Weise, die mit der guten Vertriebspraxis (EU-Leitlinie 2013\/C 343\/01, falls f\u00fcr den Kundentyp zutreffend) und anderen geltenden Gesetzen sowie Vorschriften in den L\u00e4ndern vereinbar ist, in denen der Kunde die Produkte verkauft und handhabt (\u201eGebiet\u201c);<\/p>\n<p>(ii) Kundendienstanfragen, beh\u00f6rdlichen Anfragen und technischen Fragen im Zusammenhang mit den Produkten entgegenzunehmen und zu beantworten und an BN medizinische Anfragen, Produktbeschwerden und unerw\u00fcnschte Ereignisse in \u00dcbereinstimmung mit dem Meldesystem f\u00fcr unerw\u00fcnschte Wirkungen, das in einer separaten Pharmakovigilanz-Vereinbarung und\/oder anderen zwischen den Parteien vereinbarten Verfahren festgelegt ist, einschliesslich Ziffer 21, weiterzuleiten; und<\/p>\n<p>(iii) die Produkte nicht unter anderen Handelsnamen oder Marken zu verkaufen, als den von BN genehmigten.<\/p>\n<p><strong>8. Einhaltung des geltenden Rechts <\/strong><br \/>\nDer Kunde hat alle seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag in \u00dcbereinstimmung mit allen im Gebiet geltenden Gesetzen und Vorschriften zu erf\u00fcllen. Insbesondere, jedoch ohne Einschr\u00e4nkung, diejenigen, die sich auf die Registrierung, Genehmigung, Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf der Produkte beziehen, einschliesslich der guten Vertriebspraxis (falls f\u00fcr den Kundentyp zutreffend) und aller anwendbaren Marketingkodizes und -richtlinien f\u00fcr die Pharmaindustrie sowie s\u00e4mtliche Anti-Korruptionsgesetze.<\/p>\n<p><strong>9. Streitigkeiten mit Kunden <\/strong><br \/>\nIm Falle einer ernsthaften Streitigkeit zwischen dem Kunden und einem Abnehmer des Kunden in Bezug auf den Verkauf oder das Angebot zum Verkauf der Produkte hat der Kunde BN unverz\u00fcglich \u00fcber die Einzelheiten und Umst\u00e4nde der Streitigkeit zu informieren, und BN ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), auf eigene Kosten an der Beilegung oder Abwehr einer solchen Streitigkeit mitzuwirken, und der Kunde hat die angemessenen Anweisungen und Anforderungen von BN in Bezug dazu zu befolgen und darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BN keine Zugest\u00e4ndnisse machen.<\/p>\n<p><strong>10. Beh\u00f6rdliche Zulassung <\/strong><br \/>\nDer Kunde muss alle geltenden gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Anforderungen in Bezug auf die Produkte im Gebiet einhalten. BN ist Inhaber der Zulassung(en) f\u00fcr das Inverkehrbringen und die Werbung f\u00fcr die Produkte im Hoheitsgebiet, soweit dies nach den Gesetzen des Hoheitsgebiets zul\u00e4ssig ist. Der Kunde wird auf eigene Kosten alle beh\u00f6rdlichen Genehmigungen beantragen und einholen, die zur Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag am oder vor dem Datum des Inkrafttretens erforderlich sind, und diese beh\u00f6rdlichen Genehmigungen in Kraft halten, mit Ausnahme der Zahlung von Geb\u00fchren an Aufsichtsbeh\u00f6rden, die mit der Erlangung, Verl\u00e4ngerung oder \u00c4nderung von Genehmigungen f\u00fcr das Inverkehrbringen der von BN gehaltenen Produkte in Verbindung stehen, was auf Kosten von BN geht.<\/p>\n<p>Vor einer Einreichung bei einer Regulierungsbeh\u00f6rde muss der Kunde BN alle Daten, Informationen, Verpackungen, Kennzeichnungen und Materialien zur Unterst\u00fctzung bzw. im Zusammenhang mit der Einreichung zur Genehmigung liefern. Der Kunde muss BN auf Anfrage von BN unverz\u00fcglich eine Kopie aller Registrierungsdokumente, \u00c4nderungsgenehmigungen und Verl\u00e4ngerungslizenzen f\u00fcr den Verkauf und Vertrieb der Produkte im Gebiet zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p><strong>11. Produktr\u00fcckruf <\/strong><br \/>\nEntscheidungen zum R\u00fcckruf der Produkte werden von BN nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (vorbeh\u00e4ltlich des letzten Satzes des dritten Abschnitts hiernach) und in dem nach geltendem Recht zul\u00e4ssigen Umfang getroffen.<\/p>\n<p>Der Kunde kann mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BN R\u00fcckrufentscheidungen in Bezug auf die Produkte im Gebiet treffen. Bei R\u00fcckrufentscheidungen, die von Aufsichtsbeh\u00f6rden auferlegt werden, ist eine solche Zustimmung nicht erforderlich.<\/p>\n<p>Der Kunde muss die Verfahren f\u00fcr R\u00fcckrufe einhalten, die in allf\u00e4lligen gesondert zwischen den Parteien vereinbarten Qualit\u00e4tsvereinbarungen und\/oder -verfahren festgelegt sind. Wenn BN Produkte aus irgendeinem Grund freiwillig oder nicht freiwillig zur\u00fcckruft, muss der Kunde zwischen den Parteien gesondert vereinbarte Qualit\u00e4tsvereinbarungen und\/oder -verfahren, geltende Gesetze und angemessene Anweisungen von BN in Bezug auf einen solchen R\u00fcckruf vollst\u00e4ndig einhalten. BN erstattet dem Kunden die angemessenen und dokumentierten Kosten f\u00fcr die Einhaltung dieses Abschnitts (einschliesslich der Kosten f\u00fcr den Austausch fehlerhafter Produkte), sofern der R\u00fcckruf nicht direkt oder indirekt aufgrund eines Verstosses gegen den Kaufvertrag oder eine allf\u00e4llig zwischen den Parteien separat vereinbarte Qualit\u00e4tsvereinbarung und\/oder -verfahren verursacht wurde, oder aufgrund von Fahrl\u00e4ssigkeit, Vorsatz oder Unterlassung vonseiten des Kunden.<\/p>\n<p><strong>12. Annahme\/Ablehnung <\/strong><br \/>\nDer Kunde muss eine angemessene und repr\u00e4sentative Auswahl jeder Lieferung von Produkten nach Erhalt visuell pr\u00fcfen bzw. pr\u00fcfen lassen, um festzustellen, ob insbesondere fehlerhafte Produkte und\/oder Unterlieferungen vorliegen (der \u201eMangel\u201c). Der Kunde wird BN \u00fcber jegliche M\u00e4ngel, die der Kunde bei der Sichtpr\u00fcfung festgestellt hat, so bald wie m\u00f6glich nach der Pr\u00fcfung und in jedem Fall innerhalb von f\u00fcnf (5) Werktagen nach dem Datum der Lieferung der Produkte an den Kunden schriftlich informieren. Versteckte M\u00e4ngel, die bei einer Sichtpr\u00fcfung nicht erkennbar sind, sind nach Entdeckung innert f\u00fcnf (5) Werktagen zu r\u00fcgen.<\/p>\n<p>Der Kunde wird mit BN zusammenarbeiten, um die Ursache f\u00fcr den angeblichen Mangel zu ermitteln. BN wird den Kunden so schnell wie m\u00f6glich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Eingang einer Ablehnungsmitteilung schriftlich dar\u00fcber informieren, ob er die Ablehnung des Kunden akzeptiert.<\/p>\n<p>Die Produkte sind temperaturempfindlich und m\u00fcssen vom Kunden st\u00e4ndig auf oder zwischen plus zwei (+2) und plus acht (+8) Grad Celsius gehandhabt und gelagert werden. Produkte, die vom Kunden, seinen verbundenen Unternehmen und\/oder Subunternehmern nicht unter diesen Temperaturbedingungen gehandhabt oder gelagert werden, k\u00f6nnen nicht als Mangel bzw. als mangelhaft angesehen werden. Im Zweifelsfall ist der Kunde verpflichtet nachzuweisen, dass die Produkte gem\u00e4ss den Bestimmungen und Bedingungen des Kaufvertrags gehandhabt und gelagert wurden.<\/p>\n<p>Wenn BN die Ablehnung des Kunden akzeptiert, wird BN nach eigener Wahl entweder (i) solche abgelehnten Produkte so bald wie m\u00f6glich kostenlos ersetzen, jedoch in jedem Fall innerhalb von zwanzig (20) Werktagen nach Annahme durch BN, (ii) dem Kunden den Preis der zur\u00fcckgewiesenen Produkte zur\u00fcckerstatten oder (iii) den Mangel beheben oder die fehlerhaften Produkte ausbessern (falls m\u00f6glich). Alle anderen Rechtsbehelfe und Anspr\u00fcche des Kunden sind ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Wenn BN die Ablehnung des Kunden akzeptiert, kann der Kunde nach eigener Wahl und nach erfolgter Genehmigung durch BN entweder:<\/p>\n<p>(A) die abgelehnten Produkte unverz\u00fcglich vernichten und BN eine Bescheinigung \u00fcber diese Vernichtung vorlegen; oder<\/p>\n<p>(B) diese abgelehnten Produkte an BN auf Kosten von BN zur\u00fccksenden, sofern diese R\u00fccksendung nach geltendem Recht oder geltenden Vorschriften zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p>In keinem Fall darf der Kunde Produkte ohne vorherige Genehmigung von BN an BN zur\u00fccksenden.<\/p>\n<p>Wenn BN innerhalb von 12 Monaten nach dem Liefertermin keine Mitteilung vom Kunden erhalten hat, dass ein Produkt mangelhaft ist, gilt das Produkt als vom Kunden akzeptiert und BN ist nicht verpflichtet, Produkte zur\u00fcckzunehmen, zu erstatten oder auszubessern\/M\u00e4ngel zu beheben, wenn der Mangel vom Kunden erst nach diesem Datum entdeckt wird.<\/p>\n<p>Weitere Aspekte der R\u00fccksendung sind in der BN R\u00fcckgaberichtlinie geregelt, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.bavarian-nordic.com\/return-policy\/europe.aspx.13\">www.bavarian-nordic.com\/return-policy\/europe.aspx.<\/a><\/p>\n<p><strong>13. Subunternehmerverh\u00e4ltnisse <\/strong><br \/>\nDer Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BN an Dritte zu vergeben.<\/p>\n<p><strong>14. Haftung <\/strong><br \/>\nDie maximale Gesamthaftung jeder Partei (und ihrer verbundenen Unternehmen) gegen\u00fcber der anderen Partei (und deren verbundenen Unternehmen) ist beschr\u00e4nkt auf die Gesamtsumme der Nettopreise der Produkte, die vom Kunden in den zw\u00f6lf (12) Monaten vor dem haftungsbegr\u00fcndenden Ereignis bestellt worden sind.<\/p>\n<p>In keinem Fall haftet eine Partei gegen\u00fcber der anderen Partei f\u00fcr indirekte oder Folgesch\u00e4den jeder Art (einschliesslich Sch\u00e4den aus entgangenem Gewinn, Datenverlust oder aufgrund entgangener Nutzung), auch wenn die andere Partei \u00fcber die M\u00f6glichkeit solcher Sch\u00e4den oder Verluste informiert wurde, ausser im Falle von Verst\u00f6ssen gegen die Klauseln 7(iii) (Verkauf von Produkten), 20 (Vertraulichkeit) und\/oder 30 (Datenschutz).<\/p>\n<p>Die obigen Haftungsbeschr\u00e4nkungen finden keine Anwendung im Fall von (i) grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz, (ii) arglistiger T\u00e4uschung, (iii) K\u00f6rpersch\u00e4den oder (iv) Unzul\u00e4ssigkeit einer Haftungsbeschr\u00e4nkung aufgrund zwingender Gesetzesbestimmungen.<\/p>\n<p><strong>15. Schadloshaltung <\/strong><br \/>\nDer Kunde erkl\u00e4rt sich hiermit einverstanden, BN und alle ihre leitenden Angestellten, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Mitarbeiter und Vertreter von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, die sich aus (i) einem wesentlichen Verstoss des Kunden gegen den Kaufvertrag oder zwischen den Parteien gesondert vereinbarten Qualit\u00e4tsvereinbarungen oder -verfahren ergeben, und\/oder aus (ii) der Fahrl\u00e4ssigkeit oder dem vors\u00e4tzlichen Fehlverhalten des Kunden ergeben; und die in keinem Fall anderweitig auf (i) einen Verstoss von BN gegen den Kaufvertrag oder zwischen den Parteien gesondert vereinbarte Qualit\u00e4tsvereinbarungen oder -verfahren zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, oder auf (ii) eine fahrl\u00e4ssige Handlung oder Unterlassung oder ein vors\u00e4tzliches Fehlverhalten auf Seiten von BN zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>BN erkl\u00e4rt sich hiermit einverstanden, den Kunden und alle seine leitenden Angestellten, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Mitarbeiter und Vertreter von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen freizustellen, die sich aus Anspr\u00fcchen Dritter ergeben, die sich ergeben aus (i) einem wesentlichen Verstoss von BN gegen den Kaufvertrag oder zwischen den Parteien gesondert vereinbarten Qualit\u00e4tsvereinbarungen oder -verfahren, (ii) der Herstellung der Produkte, oder (iii) Fahrl\u00e4ssigkeit oder vors\u00e4tzlichem Fehlverhalten von BN, die in keinem Fall anderweitig auf (i) einen Verstoss des Kunden gegen den Kaufvertrag oder zwischen den Parteien gesondert vereinbarten Qualit\u00e4tsvereinbarungen oder -verfahren, oder (ii) jede fahrl\u00e4ssige Handlung oder Unterlassung oder jedes vors\u00e4tzliche Fehlverhalten des Kunden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p><strong>16. Versicherung <\/strong><br \/>\nJede Partei unterh\u00e4lt ab dem Datum des Inkrafttretens und sechs Jahre danach einen umfassenden allgemeinen Haftpflichtversicherungsschutz im Einklang mit ihren Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag und allen durch die \u00f6rtlichen Gesetze auferlegten Verpflichtungen mit einer Mindestdeckung von mindestens 5 Mio. EUR pro Anspruch oder Serie von Anspr\u00fcchen. Jede Partei legt der anderen auf Antrag der anderen Partei den Nachweis einer solchen Versicherung vor. Die Haftung einer Partei im Rahmen des Kaufvertrags ist nicht auf die H\u00f6he des von ihr aufrechterhaltenen Versicherungsschutzes beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>17. H\u00f6here Gewalt <\/strong><br \/>\nDas Vers\u00e4umnis einer Partei, ihren Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nachzukommen (mit Ausnahme der Verpflichtungen zu Zahlungen oder der Vertraulichkeit), unterwirft diese Partei keiner Haftung und bildet keinen Verstoss gegen eine Bestimmung oder Bedingung des Kaufvertrags gegen\u00fcber der anderen Partei wenn ein solches Vers\u00e4umnis durch ein Ereignis verursacht wird, das ausserhalb der Kontrolle einer Partei (oder einer in ihrem Namen handelnden Person wie dem Lageranbieter von BN, Movianto) liegt und das von dieser Partei (oder einer solchen Person) naturgem\u00e4ss nicht vorhergesehen werden konnte oder es unvermeidlich war, und umfasst ohne Einschr\u00e4nkung h\u00f6here Gewalt, St\u00fcrme, \u00dcberschwemmungen, Unruhen, Br\u00e4nde, Sabotage, Epidemien, Pandemien, Aufruhr oder Unruhen, Eingriffe durch zivile oder milit\u00e4rische Beh\u00f6rden, Kriegshandlungen (erkl\u00e4rt oder nicht erkl\u00e4rt) oder bewaffnete Feindseligkeiten oder andere nationale oder internationale Katastrophen oder eine oder mehrere Terrorakte oder das Versagen von Energiequellen (\u201eEreignis h\u00f6herer Gewalt\u201c). Die entsprechenden Verpflichtungen der anderen Partei werden in gleichem Umfang ausgesetzt. Alle Verpflichtungen der betroffenen Partei werden um einen Zeitraum verl\u00e4ngert, der der Anzahl der Tage der Verz\u00f6gerung entspricht. Sofern diese Partei jedoch nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag innerhalb von sechzig (60) Tagen zu erf\u00fcllen, kann jede Partei den Kaufvertrag schriftlich k\u00fcndigen.<\/p>\n<p><strong>18. Laufzeit und K\u00fcndigungsrecht <\/strong><br \/>\nJede der Parteien hat das Recht, den Kaufvertrag aus wichtigem Grund nach schriftlicher Mitteilung an die andere (die \u201eS\u00e4umige Partei\u201c) mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen, wenn die S\u00e4umige Partei einen wesentlichen Verstoss gegen den Kaufvertrag begeht, der nicht behoben werden kann oder im Falle eines Verstosses, der zwar behoben werden kann, dies jedoch nicht innerhalb von dreissig (30) Kalendertagen nach Eingang einer schriftlichen Mitteilung der anderen Partei bei der S\u00e4umigen Partei geschieht, in welcher der Verstoss identifiziert wird und die Behebung des Verstosses eingefordert wird.<\/p>\n<p>Jede Partei kann den Kaufvertrag auch mit sofortiger Wirkung mit schriftlicher Mitteilung k\u00fcndigen, wenn die andere Partei ihre Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit einstellt oder liquidiert wird oder zahlungsunf\u00e4hig wird oder wenn ein Gl\u00e4ubiger das Verm\u00f6gen der anderen Partei in Besitz nimmt oder ein Konkursverwalter ernannt wird oder wenn eine andere \u00e4hnliche oder gleichwertige Massnahme gegen die bzw. von der anderen Partei unter jedweder Gerichtsbarkeit aufgrund ihrer Insolvenz oder infolge von Schulden ergriffen wird.<\/p>\n<p>Unbeschadet seiner anderen Rechte hat BN das Recht, den Kaufvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen, falls der Kunde die Zahlung f\u00fcr Produkte, die im Rahmen oder gem\u00e4ss des Kaufvertrags geliefert werden, bei F\u00e4lligkeit dieser Zahlung nicht leistet.<\/p>\n<p>Wenn eine Bestellung von BN angenommen wurde, kann der Kunde diese Bestellung nicht stornieren. Keine Partei kann den Kaufvertrag beenden, ausser aus den in dieser Ziffer 18 definierten Gr\u00fcnden.<\/p>\n<p><strong>19. Auswirkungen der Beendigung <\/strong><br \/>\nBei Beendigung des Kaufvertrags aus irgendeinem Grund, sofern nicht anders von BN angewiesen:<\/p>\n<p>(i) hat der Kunde auf Anweisung von BN jegliche durch BN geteilte Unterlagen in Bezug auf die Produkte zusammen mit allen Kopien oder Ausz\u00fcgen dieses Materials, die sich im Besitz oder im Machtbereich des Kunden befinden, an BN zur\u00fccksenden oder diese Dokumente zu zerst\u00f6ren oder anderweitig entsorgen, und zwar gem\u00e4ss den Anweisungen von BN und auf Kosten des Kunden;<\/p>\n<p>(ii) werden alle ausstehenden Rechnungen, die BN in Bezug auf die Produkte ausgestellt hat, gem\u00e4ss den Zahlungsbedingungen des Kaufvertrags f\u00e4llig und zahlbar; und<\/p>\n<p>(iii) stellt der Kunde die weitere Nutzung des geistigen Eigentums von BN oder von Material im Zusammenhang mit den Produkten ein.<\/p>\n<p>Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entsch\u00e4digung f\u00fcr den Verlust von Vertriebsrechten, den Verlust von Firmen- und Gesch\u00e4ftswert oder einen \u00e4hnlichen Verlust gegen\u00fcber BN oder einem verbundenen Unternehmen von BN.<\/p>\n<p>Die Beendigung des Kaufvertrags entbindet die Parteien nicht von Verpflichtungen, die vor einer solchen Beendigung entstanden sind. In jedem Fall \u00fcberdauern die folgenden Bestimmungen des Kaufvertrags die Beendigung des Kaufvertrags und geilten weiterhin: Pflichten gem\u00e4ss den Ziffern 9 (Streitigkeiten mit Kunden), 13 (Subunternehmerverh\u00e4ltnisse), 14 (Haftung), 15 (Schadloshaltung), 16 (Versicherung), 19 (Auswirkungen der Beendigung), 20 (Vertraulichkeit), 23 (Abtretung), 24 (Salvatorische Klausel), 25 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand) und alle anderen Ziffern, die gem\u00e4ss ihrem expliziten Wortlaut oder ihrer Natur die Beendigung des Kaufvertrags \u00fcberdauern sollen.<\/p>\n<p><strong>20. Vertraulichkeit <\/strong><br \/>\nOhne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei darf ab dem Datum des Inkrafttretens des Kaufvertrags und f\u00fcr f\u00fcnf Jahre nach Beendigung keine Partei vertrauliche und\/oder gesch\u00fctzte Informationen, die sie von der anderen Partei gem\u00e4ss dem Kaufvertrag erhalten hat, einschliesslich, jedoch nicht beschr\u00e4nkt auf Informationen zu den Produkten, Preisen, deren Vertrieb, Technologie, Forschungspl\u00e4nen, Gesch\u00e4ftsangelegenheiten und\/oder Finanzen einschliesslich jeglichen Know-Hows (die \u201eVertraulichen Informationen\u201c) zu einem anderen Zweck als zur Erf\u00fcllung des Kaufvertrags verwenden oder gegen\u00fcber Dritten offenlegen. Bei Beendigung des Kaufvertrags aus irgendeinem Grund gibt jede Partei Vertrauliche Informationen der anderen Partei an die andere Partei zur\u00fcck oder vernichtet diese auf Bitte der anderen Partei.<\/p>\n<p>Nichts in diesem Abschnitt soll die Parteien daran hindern, Vertrauliche Informationen wie erforderlich offenzulegen:<\/p>\n<p>(i) aus regulatorischen, steuerlichen, wertpapierrechtlichen oder Zollgr\u00fcnden;<\/p>\n<p>(ii) aufgrund Gesetz oder gerichtlicher oder beh\u00f6rdlicher Anordnung;<\/p>\n<p>(iii) zu vertraulichen Pr\u00fcfungszwecken; oder<\/p>\n<p>(iv) Vertrauliche Informationen zu verwenden, wie es vern\u00fcnftigerweise notwendig ist, um die gem\u00e4ss dem Kaufvertrag zul\u00e4ssigen Handlungen durchzuf\u00fchren, einschliesslich der Registrierung oder des Verkaufs der Produkte.<\/p>\n<p>Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen im Kaufvertrag haften die Parteien nicht f\u00fcr die Offenlegung Vertraulicher Informationen, wenn die Informationen:<\/p>\n<p>(i) zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Verstoss gegen den Kaufvertrag die Information \u00f6ffentlich bekannt war; oder<\/p>\n<p>(ii) dem Empf\u00e4nger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt war oder in den Aufzeichnungen des Empf\u00e4ngers aus einer anderen Quelle als dem Offenleger enthalten war und dies nachgewiesen werden kann; oder<\/p>\n<p>(iii) vom Empf\u00e4nger unabh\u00e4ngig entwickelt wurde; oder<\/p>\n<p>(iv) dem Empf\u00e4nger aus einer anderen Quelle als der anderen Partei bekannt wird, ohne dass der Empf\u00e4nger gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen verst\u00f6sst, und dies nachgewiesen werden kann.<\/p>\n<p><strong>21. Pharmakovigilanz <\/strong><br \/>\nF\u00fcr den unwahrscheinlichen Fall, dass der Kunde \u00fcber sicherheitsrelevante Informationen (definiert als: jede vermutete unerw\u00fcnschte Nebenwirkung und jedes vermutete unerw\u00fcnschte Ereignis, sowie unabh\u00e4ngig von einer Nebenwirkung oder einem unerw\u00fcnschten Ereignis: die vermutete \u00dcbertragung eines Infektionserregers, Wirkungslosigkeit, Missbrauch, Fehlanwendung, Medikationsfehler, \u00dcberdosierung, Anwendung von Arzneimitteln ausserhalb der genehmigten Indikation (&#8220;off-label-use&#8221;), Anwendung des Produkts w\u00e4hrend der Schwangerschaft oder Stillzeit, Produktqualit\u00e4tsbeschwerden in Verbindung mit potenziell sicherheitsrelevanten Informationen, jedes vermutungsweise gef\u00e4lschte Produkt, unerwartete positive Effekte, berufsbedingte Exposition) informiert wird, ist der Kunde aufgefordert, die Informationen wie erhalten per E-Mail unverz\u00fcglich an BN <a href=\"mailto:drug.safety@bavarian-nordic.com\">drug.safety@bavarian-nordic.com<\/a> weiterzuleiten und wird den Endbenutzer darauf hinweisen, auch alle aktuellen und alle weiteren Informationen direkt an BN oder gegebenenfalls an die \u00f6rtliche Gesundheitsbeh\u00f6rde zu melden. BN ist verantwortlich f\u00fcr die weitere Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus den Vorschriften \u00fcber die Meldung von Nebenwirkungen und anderen sicherheitsrelevanten Informationen ergeben soweit dies nach den Gesetzen des Gebiets zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p><strong>22. Vollst\u00e4ndigkeit des Kaufvertrags und Widerspr\u00fcche <\/strong><br \/>\nDer Kaufvertrag ersetzt alle vorherigen und widerspr\u00fcchlichen m\u00fcndlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen \u00fcber die Beschaffung der Produkte. Insbesondere haben Standardbedingungen f\u00fcr den Kauf oder die Lieferung des Kunden oder solche Bedingungen, die in der Bestellung, Best\u00e4tigung oder sonstigen Form oder Korrespondenz des Kunden enthalten sind, keine Wirkung.<\/p>\n<p>Ungeachtet des Vorstehenden bleibt eine vorherige Geheimhaltungs- oder \u00e4hnliche Vereinbarung in Kraft und gilt f\u00fcr Informationen, die von den Parteien vor dem Datum des Inkrafttretens des Kaufvertrags bereitgestellt wurden. Weiter und ungeachtet des Vorstehenden geht jede allf\u00e4llig gesondert zwischen den Parteien abgeschlossene Qualit\u00e4tsvereinbarung dem Kaufvertrag in Bezug auf technische und Qualit\u00e4tsfragen vor, nicht jedoch in Bezug auf andere Fragen. Ferner und ungeachtet des Vorstehenden geht jede allf\u00e4llig gesondert zwischen den Parteien abgeschlossene Pharmakovigilanzvereinbarung dem Kaufvertrag in Bezug auf Fragen der Pharmakovigilanz vor, nicht jedoch in Bezug auf andere Fragen.<\/p>\n<p>Im Fall von Abweichungen oder Differenzen zwischen der englischen und deutschen Sprachversion der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen geht die englische Sprachversion vor.<\/p>\n<p>Im Fall von Abweichungen oder Differenzen zwischen den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und den R\u00fcckgabebedingungen von BN gehen die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vor.<\/p>\n<p><strong>23. Abtretung <\/strong><br \/>\nDer Kunde darf den Kaufvertrag oder Rechte oder Pflichten aus dem Kaufvertrag ohne vorherige ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung von BN weder ganz noch teilweise \u00fcbertragen. BN kann den Kaufvertrag \u00fcbertragen (i) an verbundene Unternehmen, oder (ii) an Nachfolger durch Fusion, Abspaltung oder Verkauf im Wesentlichen aller seiner Verm\u00f6genswerte.<\/p>\n<p><strong>24. Salvatorische Klausel <\/strong><br \/>\nWenn eine oder mehrere Bestimmungen des Kaufvertrags aus rechtlichen Gr\u00fcnden ung\u00fcltig oder nicht durchsetzbar sind, ist der Kaufvertrag so auszulegen, als ob diese Bestimmung hierin nicht enthalten w\u00e4re, und der Rest des Kaufvertrags bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die Parteien werden sich nach besten Kr\u00e4ften bem\u00fchen, die ung\u00fcltige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine g\u00fcltige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die so weit wie m\u00f6glich der urspr\u00fcnglichen Absicht der Parteien entspricht.<\/p>\n<p><strong>25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand <\/strong><br \/>\nAuf den Kaufvertrag ist materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag unterliegen der ausschliesslichen Zust\u00e4ndigkeit der ordentlichen Gerichte von Zug, Schweiz.<\/p>\n<p><strong>26. Beziehung der Parteien <\/strong><br \/>\nDer Kunde ist in Bezug auf BN ein unabh\u00e4ngiger K\u00e4ufer, und nichts im Kaufvertrag ist so auszulegen, dass eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder ein Arbeitsverh\u00e4ltnis zwischen den Parteien entsteht. Keine Partei hat die Befugnis, die andere an irgendeine Verpflichtung zu binden, und die Parteien sind sich einig, dass sie sich Dritten gegen\u00fcber nicht als befugt darstellen werden, dies tun zu k\u00f6nnen. Insbesondere darf sich der Kunde zu keinem Zweck als Vertreter von BN ausgeben, keine Kredite von BN verpf\u00e4nden, keine Bedingungen oder Garantien geben oder im Namen von BN eine Zusicherung machen oder BN zu Vertr\u00e4gen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen verpflichten.<\/p>\n<p><strong>27. Verzichtserkl\u00e4rungen und \u00c4nderungen <\/strong><br \/>\nDas Vers\u00e4umnis einer Partei, ein Recht aus dem Kaufvertrag geltend zu machen oder auf der Einhaltung einer Bestimmung oder Bedingung des Kaufvertrags zu bestehen, bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht oder entschuldigt ein \u00e4hnliches sp\u00e4teres Vers\u00e4umnis der anderen Partei, eine solche Bestimmung oder Bedingung zu erf\u00fcllen. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er von der Partei schriftlich mitgeteilt und unterzeichnet wurde.<\/p>\n<p>BN kann diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen jederzeit anpassen. BN wird solche \u00c4nderungen vorg\u00e4ngig in angemessener Weise kommunizieren. Bei laufenden Vertragsbeziehungen, z.B. Bestellungen auf Abruf, gelten die \u00c4nderungen als angenommen, wenn der Kunde nicht innert einem Monat schriftlich widerspricht.<\/p>\n<p>Weiter k\u00f6nnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bez\u00fcglich einer bestimmten Bestellung angepasst werden, aber nur, wenn die Bestellung und die Bestellbest\u00e4tigung (oder ein von bevollm\u00e4chtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument) explizit enthalten, (i) welche Bestimmung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ge\u00e4ndert werden soll und (ii) den ge\u00e4nderten Wortlaut.<\/p>\n<p><strong>28. Publizit\u00e4t <\/strong><br \/>\nDer Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BN keine \u00f6ffentlichen Erkl\u00e4rungen zur Ausf\u00fchrung oder zum Gegenstand des Kaufvertrags abgeben, es sei denn, dies ist nach dem anwendbaren Recht erforderlich, einschliesslich der Angaben, die gem\u00e4ss B\u00f6rsenrecht erforderlich sind.<\/p>\n<p><strong>29. Mitteilungen <\/strong><br \/>\nWo dieser Vertrag f\u00fcr eine Mitteilung Schriftlichkeit vorsieht, gilt diese Form als gewahrt bei einer Mitteilung in Textform in einem Brief, E-Mail oder einer anderen gesch\u00e4fts\u00fcblichen Form der elektronischen \u00dcbertragung, ausser es wird explizit die Unterschrift einer oder mehrerer Parteien verlangt.<\/p>\n<p><strong>30. Datenschutz <\/strong><br \/>\nJede Partei gilt als unabh\u00e4ngiger Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts f\u00fcr die von ihr unter dem Kaufvertrag bearbeiteten Personendaten, einschliesslich Personendaten, die eine Partei von der anderen erh\u00e4lt oder auf die sie Zugriff hat (z.B. die beruflichen Kontaktdaten der BN Kontaktperson). Keine Partei gilt als Auftragsbearbeiter der anderen. Jede Partei bearbeitet diese Personendaten gem\u00e4ss den geltenden Datenschutzbestimmungen.<\/p>\n<\/div>\n  <\/div>\n<\/section>\n ","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":17,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":{"2":"type-page"},"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - Bavarian Nordic Espa\u00f1a<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/bavarian-nordic.dev.grm.digital\/es-ES\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3976\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"es_ES\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen - 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